Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt:
- Im stationären Akutbereich in Krankenanstalten
- Im stationären Langzeitbereich in Krankenanstalten oder in Pflegeheimen
- Im Rahmen von Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten
Ausbildungsmodelle:
- Vollschulische Ausbildung:
1. Semester von  Montag bis Freitag theoretischer Unterricht (Link: Stundentafel)
2., 3. und 4. Semester zwei Unterrichtstage/Woche und parallel dazu Pflichtpraktikum - Berufsbegleitende Ausbildung:
4wöchiger Theorieblock zu Schulbeginn, danach 2 Unterrichtstage/Woche und parallel dazu Pflichtpraktikum
Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Vollendetes 17. Lebensjahr bei Vollschulischer Ausbildung
- Vollendetes 19. Lebensjahr bei Berufsbegleitender Ausbildung
- Positive Absolvierung der 9. Schulstufe oder
- Positiv absolvierte Berufsausbildung oder
- Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule
- Körperliche und geistige Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Positive absolvierter Aufnahmetest
Kosten der Ausbildung:
- € 30,00 Bewerbungsgebühr (im Falle einer Nichtaufnahme erfolgt keine Rückerstattung)
- Das Schulgeld übernimmt das Land OÖ (Unkostenaufwand/Privatzahler z. B. Kopiervorlagen, Versicherung ist selbst zu tragen)
- Es besteht die Möglichkeit über eine Stiftung gefördert zu werden. Nähere Informationen
dazu finden Sie z. B. unter ALIS (www.alis.at)
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen (unter Service/Download)
- Bewerbungsbogen
- Passbild
- Gesundheitsfragebogen
- Beurteilung des Schnupperpraktikums
- Bei nicht österreichischer Staatsbürgerschaft – Kopie vom Meldezettel
- Geburtsurkunde (Original und Kopie)
- Lebenslauf mit Unterschrift
- a) Abschlusszeugnis einer mittleren oder höheren Schule (Original oder Kopie) oder
b) positiver Abschluss der 9. Schulstufe oder
c)Â positiver Lehrabschluss (Original und Kopie) - Dienstzeugnisse (falls vorhanden Original und Kopie)
- € 30,00 Bewerbungsgebühr (im Falle einer Nichtaufnahme erfolgt keine Rückerstattung)
- Strafregisterbescheinigung und ärztliches Zeugnis (Vorlage nach erfolgter Aufnahme)